25 Jahre Wohnheim Fux campagna - im Zeichen der Dankbarkeit
Der aktuellen Gesundheitssituation zum Trotz, haben es sich die Verantwortlichen der Stiftung nicht nehmen lassen, im kleinen Rahmen den Geburtstag zu feiern. Die im Mai geplante grössere Veranstaltung musste aus bekannten Gründen abgesagt werden. Somit hat man am 22. September 2021 im Garten des Hauses im Kreis des Stiftungsrates und einer kleinen Gruppe geladener Gäste auf das Vierteljahrhundert angestossen. Gäste, welche allesamt ihren Beitrag zum Aufbau der Stiftung sowie zum Fortbestand des Wohnheims leisteten oder leisten.
Stiftungsratspräsident Patrick Schmidt und sein Vorgänger René Bayard würdigten den Mut und die Ausdauer der Persönlichkeiten und Körperschaften der ersten Stunde, welche über Jahre die unermüdliche Energie aufbrachten, in Fronarbeit aus einer Vision die reale Wirklichkeit zu bauen. Sie haben erreicht, im Oberwallis eine grosse Lücke geschlossen und einen Lebensort für Menschen geschaffen, welche mit schweren und teils überlagernden körperlichen Beeinträchtigungen konfrontiert sind.
Mit der späteren Realisation des Erweiterungsbaus konnte 2018 die neue Gesamtanlage eingeweiht werden, welche optimale räumliche und organisatorische Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Begleitung bietet. Sei dies im pflegerischen Bereich oder auch im grosszügigen Angebot der Tagesstätte. Für über 70 Fachleute bildet die Institution heute die Existenzgrundlage.
Neues Selbstbewusstsein
Neben der Feier eines Dankgottesdienstes mit Pfarrer Pascal Venetz wurde der Blick auch nach vorne gerichtet. Die Stellung der Menschen mit Beeinträchtigungen befindet sich in einem markanten Wandel. Als Ausdruck hierfür steht die aktuelle Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen (GRIMB). Diese Revision drängte sich durch die von der Schweiz ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention auf, welche die Rechtsansprüche von Menschen mit Beeinträchtigungen erheblich stärkt. Nach Basel-Stadt ist das Wallis schweizweit der zweite Kanton, der mit dem Ziel der Inklusion Menschen mit Behinderungen auf Gesetzesebene umfassende einklagbare Rechte gibt: Wer von einer Benachteiligung betroffen wird, kann vor Gericht beantragen, dass diese beseitigt wird.
Diese sich laufend wandelnden Realitäten wird auch das Wohnheim Fux campagna bewusster in der Begegnung mit der Klientel einflechten müssen. Das Selbstbewusstsein begleiteter Menschen wird weiterhin steigen und verlangt nach einer Beziehungsgestaltung auf Augenhöhe und auf der Basis der Partizipation.